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Umsatzsteuer im Gesundheitswesen

Nicht alle medizinischen Leistungen sind automatisch von der Umsatzsteuer befreit. Gerade im Gesundheitswesen ist die korrekte umsatzsteuerliche Einordnung oft komplex – insbesondere bei Nebenleistungen, Kooperationen oder gewerblichen Tätigkeiten. Wir prüfen Ihre Leistungen sorgfältig und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung in Ihrer Buchhaltung und steuerlichen Praxis. So vermeiden Sie steuerliche Risiken und nutzen Ihre Gestaltungsspielräume.

Unsere Leistungen rund um die Umsatzsteuer im Gesundheitsbereich

  • Prüfung der Umsatzsteuerpflicht Ihrer Leistungen – z. B. bei Gutachten, Vermietung oder Zusatzangeboten
  • Anwendung des ermäßigten Steuersatzes, wo gesetzlich möglich
  • Gestaltung und Prüfung von umsatzsteuerlichen Organschaften, z. B. zwischen MVZ und Tochtergesellschaft
  • Abgrenzung zwischen steuerfreien, steuerpflichtigen und wirtschaftlichen Tätigkeiten
  • Beratung bei Umsatzsteuersonderprüfungen und Kommunikation mit dem Finanzamt

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